Tipps für Helmbenutzer
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Moderne, hochwertige Helme "altern" deutlich langsamer als Helme früherer Baujahre. Deswegen und wegen der Anpassung der aktuellen Prüfnormen sollten keine Motorradhelme mehr verwendet werden, die nicht nach ECE R 22/04 oder 22/05 zugelassen wurden. Zu erkennen ist dies an einem kleinen Label, das meist am Kinnriemen angenäht ist. Beginnt die Genehmigungsnummer mit 05, wurde der Helm nach der ECE R 22/05 geprüft. Das P nach dem Schrägstrich (siehe Foto) verweist drauf, dass hier ein nach Norm geprüfter Kinnschutzbügel verbaut ist. Bei regelmäßiger Verwendung des Helmes gelten im Allgemeinen fünf Jahre als angemessene Nutzungsdauer.
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Wichtiger Hinweis für die Pflichtkennzeichnung von ECE-Motorradhelmen: Auf dem Prüflabel muss an keiner Stelle ein „ECE“ oder „ECE-R 22“ stehen. Die Kennzeichnung weist mit dem E in dem Kreis und der Prüfnummer ausreichend auf die Anwendung der Prüfnorm ECE-R 22.
