Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung
Abweichend von Satz 1 kann die Prüfung auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
-
Englisch
-
Französisch
-
Griechisch
-
Italienisch
-
Polnisch
-
Portugiesisch
-
Rumänisch
-
Russisch
-
Kroatisch
-
Spanisch
-
Türkisch.
